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Vertrag

Im rechtlichen Sinn spricht man von einem Vertrag, wenn sich zwei oder mehr Vertragsparteien darüber einig sind, dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten, Verpflichtungen entstehen oder Rechtsänderungen vonstatten gehen sollen. Nach deutschem Recht darf grundsätzlich jeder Mensch völlig frei entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag eingehen möchte und zu welchen Bedingungen er dies tun möchte. Vertragsvereinbarungen solltest du grundsätzlich schriftlich festhalten. Dennoch ist auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ein wirksamer Vertrag.

Für einen Vertragsabschluss genügt, dass die Vertrag schließenden Partner beide geschäftsfähig sind und sich über die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages verständigen. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.

Ein Grundsatz des Vertragsrechts lautet “Verträge sind einzuhalten” und besagt, dass die Vertragsparteien grundsätzlich an die Verträge gebunden sind, die sie geschlossen haben. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Hier einige von denen, die für Verbraucher wichtig sind:

  • Von einem Fernabsatzvertrag kann man grundsätzlich durch Widerruf oder Rückgabe innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Ware oder Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht zurücktreten. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen wird. Käufer und Verkäufer treffen sich also nicht gleichzeitig an einem Ort, wie das z.B. in einem Geschäft der Fall ist.
  • Von Versicherungsverträgen kann man innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss durch Widerruf zurücktreten. Wenn Ihnen beim Abschluss einer Versicherung die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt worden sind haben Sie das Recht zum Widerspruch innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein samt Bedingungen erhalten haben.
  • Auch von Haustürgeschäften kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen durch Widerruf oder Rückgabe zurücktreten. Ähnliches gilt für Verbraucherdarlehensverträge, Teilzahlungsgeschäfte oder Ratenlieferungsverträge.
  • Weist ein Produkt oder eine Ware Leistungsstörungen oder Mängel auf, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer zuvor die Möglichkeit gegeben wurde, den Mangel zu beheben.

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