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Beitreibung

Als Beitrebung wird die Vollstreckung von Geldleistungsansprüchen der öffentlichen Hand (Steuern, Gebühren, Beiträge) bezeichnet.

Die Vollstreckung erfolgt durch eigene Vollstreckungsbehörden (z.B. durch das Hauptzollamt bei Forderungen der Agentur für Arbeit).

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