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Pfändungstabelle - Lohnpfändung / Kontopfändung

Anhand der Pfändungstabelle können Sie sehen, in welcher Höhe Ihr Einkommen gepfändet werden kann. Die Beiträge für die Berechnung der Freigrenzen werden gem. § 850c Abs. 2a ZPO alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.

Zum Nettoeinkommen gem. der Pfändungstabelle zählen etwa Gehalt, Überstundenvergütungen, Altersrente, ALG 1, ALG 2, Urlaubsgeld sowie anteilig Weihnachtsgeld. Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen wie beispielsweise leibliche Kinder.

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