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Wohnung mieten ohne Schufa in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist die bundesweit zweitgrößte Stadt mit etwa 1,8 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von knapp achthundert Quadratkilometern. Gegliedert ist Hamburg in sieben Stadtbezirke, die ihrerseits in etwa hundert Stadtteile sowie weitere hundert Ortsteile unterteilt sind. Viele Hamburger Bürger wohnen zur Miete und sind auf das Angebot von Mietwohnungen angewiesen.

Es ist so vielfältig wie vielseitig, wobei jeder Vermieter das Miteinander mit seinen Mietern buchstäblich auf seine eigene Weise handhabt. Grundlage für eine Mietwohnung ist der Mietvertrag. Er regelt die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Mieters sind die Rechte des Vermieters und umgekehrt. Eine Basispflicht ist die pünktliche und ungekürzte Mietzahlung. Der Vermieter benötigt die Miete für seinen eigenen Ausgabebedarf, vielfach für die Mietwohnung selbst. Er muss und möchte also sicherstellen, dass die vertraglich garantierte Mietzahlung auch tatsächlich monatlich auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Seine Situation ist vergleichbar mit der eines Kreditinstitutes, das einen Kredit gewährt.

Der Vermieter sucht nach Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass der Mieter auch tatsächlich zahlt. Im Gegensatz zu den Filialbanken und Sparkassen ist der private Vermieter kein Schufa-Geschäftspartner, sodass er die Schufa-Datenbank nicht einsehen kann. Er hat nach geltender Rechtsprechung auch keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft des Mieters. Sie kann vielerlei Informationen und Einträge enthalten, die für den Vermieter wenig relevant sind. Ihn interessiert einzig und allein, dass sein Vermieter den Vertrag erfüllt und die Miete zahlt. Es geht also um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und um die Zuverlässigkeit des Mieters.

Unser Tipp

Der Vermieter sollte sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft des Mieters unter anderem die Art und monatliche Höhe dessen Einkommens nachweisen lassen. Darüber hinaus gibt eine Bestätigung des Vormieters über die bisherigen Mietzahlungen Aufschluss über die Zuverlässigkeit des Mieters. Wenn er in der Vergangenheit ein pünktlicher Zahler war, gibt es keinen Anlass daran zu zweifeln, dass es so bleiben wird.

Anderenfalls kann durchaus bezweifelt werden, dass sich der Mieter zukünftig bessern sollte. Der Mieter selbst schafft auch dadurch Vertrauen, dass er einen Kontakt zum bisherigen Vermieter herstellt, sodass sich die beiden Vermieter austauschen können.

Es ist und bleibt im Endeffekt immer auch eine Sache des Vertrauens, dass der Mieter die Monatsmiete regelmäßig zahlt.

Dieser Artikel wurde am 01.12.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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