Ihr Kredit steht bereit!

Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Kreditangebot an (auf den Button klicken):

Jetzt bestes Kreditangebot anfordern »
 
  • Individuelle Kredithöhe
  • Schnell & diskret
  • Top Konditionen
  • Auch ohne Schufa
  • Keine Vorkosten
  • Seit mehr als 40 Jahren
 

Widerrufsrecht beim Kreditvertrag

Vertrag ist Vertag werden Sie denken und sich darauf verlassen, dass Ihr Gegenüber das ebenfalls so sieht und sich an die Einhaltung der im Vertrag geschlossenen Vereinbarung hält. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Um Missverständnisse allerdings von vornherein auszuschließen, sollten Verträge niemals mündlich vereinbart, sondern immer schriftlich fixiert werden.

Genauso verhält es sich bei Kreditverträgen. Wenn Sie den Kauf eines für Sie wichtigen oder notwendigen Gebrauchsgegenstandes finanzieren wollen, kann der erste Ansprechpartner für eine Kreditvergabe der Händler sein. Stellen Sie nach Abschluss des Finanzierungsvertrages jedoch fest, dass die Konditionen weitaus schlechter sind als bei einem anderen Finanzierungsinstitut oder dass Sie die Finanzierung eigentlich gar nicht mehr benötigen, dann haben Sie auf den ersten Blick ein Problem. Auf den zweiten Blick indes kann Ihnen ein unterschriebener und somit bereits abgeschlossener Kreditvertrag zunächst einmal nichts anhaben.

Denn für jeden Kreditvertrag, den Sie innerhalb der EU abgeschlossen haben, gilt ein Widerrufsrecht. In Deutschland findet dieses Widerrufsrecht im § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Dort ist festgelegt, dass Sie zwei Wochen nach Kenntnis der Widerrufsbelehrung die Möglichkeit haben, den Kreditvertrag wieder zu kündigen. Die Kenntnis erlangen Sie in der Regel direkt nach der Unterschrift unter den Vertrag. Dort muss Ihnen der Kreditsachbearbeiter zwingend die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis bringen bzw. Sie darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich die Möglichkeit haben, binnen zwei Wochen den Kredit auch wieder zu kündigen. In der Regel finden Sie die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag integriert. Sollten Sie in der Folge den Kredit tatsächlich widerrufen wollen, müssen Sie Ihren Widerruf schriftlich der Bank mitteilen; Ihre Beweggründe indes braucht die Bank nicht zu interessieren.

Unser Tipp

Sollte Ihnen allerdings wider Erwarten die Möglichkeit des Kreditwiderrufes nicht beim Abschluss des Kreditvertrages zur Kenntnis gebracht worden sein sondern erst später, dann beginnt die Frist auch erst mit dem Tag zu laufen, an dem Sie tatsächlich von der Möglichkeit eines Widerrufes erfahren haben. Ist der Kredit in der Zwischenzeit sogar zur Auszahlung gelangt, dann müssen Sie das bereits ausgezahlte Geld der Bank umgehend zurückerstatten.

Dafür lässt Ihnen das Verbraucherkreditgesetz, näherhin das BGB, zwei Wochen Zeit. Lassen Sie die Frist allerdings verstreichen, gilt der Widerruf als nicht durchgeführt, d.h. Sie müssen die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag vollständig erfüllen.

Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

Artikel bewerten:
Hinweise zum Datenschutz

31 Bewertungen (Ø 4.1 von 5.0)

Artikel weiterempfehlen:
Share
Tweet
+1