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Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?

In der heutigen Zeit verspüren viele Menschen das Bedürfnis, ihre rechtlichen Möglichkeiten über eine Rechtsschutzversicherung zu schützen, denn ohne einen solchen Schutz sind Gerichtskosten fast nicht mehr zu bezahlen. Doch gerade im Rechtsbereich gibt es beim Abschluss einer solchen Versicherung viele Dinge, die beachtet werden müssen.

Wann kann man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Generell hat jeder volljährige EU-Bürger in Deutschland das Recht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Da es sich bei den Versicherungsunternehmern jedoch um private Firmen handelt, haben diese die Möglichkeit, Kunden abzulehnen. Es gibt dabei einige gängige Ablehnungsgründe: Wer sich derzeit in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befindet, hat kaum Aussichten, von einer Rechtsschutzversicherung aufgenommen zu werden. Eine diesbezügliche Falschangabe auf dem Antragsformular führt automatisch zum Erlöschen der Versicherung und möglicherweise zu finanziellen Forderungen der Versicherung gegenüber dem Antragssteller. Ebenfalls ein Ausschlussgrund kann der eigene Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sein, der natürlich von den Versicherungsunternehmen überprüft wird, bevor es zu einem Versicherungsvertrag kommt. Besonders interessant sind dabei die Einträge, die aufzeigen, dass der Antragssteller in der Vergangenheit bereits Beiträge für andere Versicherungen zu spät oder überhaupt nicht bezahlt hat. Wer um seine schwache Schufa weiß, sollte sich deshalb unbedingt um eine Versicherung bemühen, die den Eintrag nicht überprüft. Ebenfalls nicht aufgenommen, werden zumeist Kunden, die in der Vergangenheit schon einmal Versicherungsnehmer waren und denen von Seiten des Unternehmens gekündigt worden ist.

Ab wann gilt die Versicherung, wofür zahlt sie nicht und wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Bei Rechtsschutzversicherungen sind noch drei weitere Punkte von großem Interesse: Ab wann gelten die Versicherungen, für welche Gerichtsverfahren zahlen sie kein Geld und wie steht es um die Selbstbeteiligung? Jede Rechtsschutzversicherung hat in der Regel eine Sperrklausel, die verhindern soll, dass man zu früh ihre Dienste in Anspruch nimmt. Meist kann man frühstens nach drei bis sechs Monaten das erste Mal auf ihre Dienste zählen. Zudem ist ein gewisser finanzieller Eigeneinsatz in Form einer Selbstbeteiligung nötig: Dessen Höhe bewegt sich im dreistelligen Bereich, doch ist dabei vollkommen unterschiedlich. Zumeist schwankt er jedoch zwischen 150 und 350 Euro. Zu guter Letzt kommt die Rechtsschutzversicherung auch nicht im jeden Fall auf: Klassische Beispiele sind weitere Teile des Arbeitsrechts und des Kapitalmarkts, wofür sich die Versicherungen für nicht zuständig erklären.

Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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