Was ist beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung zu beachten?
Die private Krankenzusatzversicherung bildet eine wertvolle Ergänzung für den Versicherungsschutz gesetzlich Versicherter, denen der Zugang zur privaten Krankenvollversicherung verwehrt ist. Das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850 Euro) nicht überschreitet. Sie können diejenigen Leistungen, die über den Katalog der GKV hinausreichen, durch die private Krankenzusatzversicherung abdecken. Aber auch Privatversicherte, die zu einer anderen PKV-Gesellschaft wechseln und hier zunächst für 18 Monate nur den Basistarif erhalten, können bis zum vollständigen Schutz eine private Krankenzusatzversicherung wählen. Arten der privaten Krankenzusatzversicherung Die private Krankenzusatzversicherung ist grundsätzlich modular aufgebaut und kann daher für die verschiedensten Bereiche gewählt werden. Die wichtigsten Bausteine sind hierbei: -Ambulante Zusatzversicherung -Stationäre Zusatzversicherung -Zahnzusatzversicherung -Zusatzversicherung für Heilpraktiker -Krankengeld -Krankenhaustagegeld -Zusatzversicherung für Sehhilfen -Praxisgebühr -Arzneimittel -Hilfsmittel -Fahrtkosten -Auslandskrankenversicherung Jeder dieser Bausteine kann einzeln und dabei in unterschiedlicher Leistungshöhe gewählt werden. Zu beachten wäre der strikte Bedarf des Versicherungsnehmers. So gewährt beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung auch Fahrtkostenhilfen, allerdings nur in begrenztem Umfang. Wer wegen einer Therapie über einen bestimmten Zeitraum sehr oft zu Behandlungen gefahren wird, profitiert sehr stark von der entsprechenden Krankenzusatzversicherung. Das Krankengeld ist besonders für Selbstständige geeignet, die in der Vollversicherung mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung versichert sind, aber im Krankheitsfall nicht auf die Kompensation für den Verdienstausfall verzichten möchten. Heilbehandlungen und Sehhilfen nimmt nicht jeder Versicherungsnehmer in Anspruch, während die Zahnzusatzversicherung durchweg empfohlen wird. Hier unterscheiden sich die private und die gesetzliche Krankenversicherung gravierend. Die Bausteine im Einzelnen Die ambulante und die stationäre Krankenzusatzversicherung umfassen jeweils Heilbehandlungen und Medikamente, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden. Die Heil- und Hilfsmittel könnten auch gesondert als Einzelbaustein versichert werden. Als besonders wertvoll werden gewöhnlich bei der stationären Zusatzversicherung die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus empfunden, bei der ambulanten Zusatzversicherung die Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung, auch die Auslagen für die ungeliebte Praxisgebühr. Die Zahnzusatzversicherung, besonders die Leistungen für Zahnersatz werden als essenziell empfunden. Hier gibt es gleichzeitig die größten Leistungsunterschiede bei den einzelnen Tarifen. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass nicht jede Zahnzusatzversicherung eine vollständige Kostenübernahme gewährleistet, häufig ist diese auf 80 oder 90 Prozent limitiert. Dafür sinkt der Preis der entsprechenden Tarife. Hier heißt es sehr genau hinschauen, denn wer diese Versicherung zwar benötigt, aber im Grunde relativ wenig Probleme mit den Zähnen hat, kann auf diese Weise viel Geld sparen. Grundsätzlich sollte kein gesetzlich Versicherter auf die Zahnzusatzversicherung verzichten, denn die Regelsätze der gesetzlichen Krankenversicherung stoßen gerade in diesem Bereich zu Recht auf Kritik. Der Leistungskatalog der GKV ersetzt im Grunde Behandlungen nach dem medizinischen Stand der 1980er bis 1990er Jahre. Das wird von den meisten Menschen im Jahr 2012 als völlig unzureichend empfunden. Weitere Bausteine, unter anderem das Krankenhaustagegeld, obliegen der Entscheidung des Versicherungsnehmers. Sie gelten in bestimmten Fällen als sehr wertvoll und können daher modular hinzugewählt werden.Dieser Artikel wurde am 03.04.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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