Negativer Schufa-Eintrag
Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung und hat in Deutschland die Daten von circa 66,2 Millionen Verbrauchern gespeichert. Die gespeicherten Daten können von den Geschäftspartnern der Schufa abgefragt werden, um zu entscheiden, ob sie einem Kunden einen Kredit gewähren, mit ihm einen Handyvertrag abschließen, ihm eine Kreditkarte geben oder ihn als Besteller im Versandhandel akzeptieren. Die bei der Schufa gespeicherten Daten können in allgemeine Daten über den Kunden, in sogenannte Positivmerkmale und in Negativmerkmale unterteilt werden. Zu den allgemeinen Daten gehören der Name des Kunden, sein Vorname beziehungsweise seine Vornamen, sein Geburtsdatum, sein Geschlecht, sein Geburtsort, eventuell sein Geburtsname, seine aktuelle Anschrift sowie seine früheren Adressen. Die Positivmerkmale sind ordnungsgemäß zurückgezahlte Darlehen, die für die gute Zahlungsmoral des Kreditnehmers sprechen. Es gibt aber auch negative Schufa-Einträge, die sogenannten Negativmerkmale. Man spricht dann auch von einer negativen Schufa. Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es, wenn ein Kreditnehmer über eine längere Zeit seine Kreditraten nicht zahlt, obwohl er schon mehrere Mahnungen erhalten hat. In diesem Fall beantragt der Gläubiger bei dem zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner auch auf den Mahnbescheid nicht, kann der Kreditgeber einen vollstreckbaren Titel erwirken, den sogenannten Vollstreckungsbescheid. Mithilfe des Vollstreckungsbescheids kann eine Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet werden, damit der Gläubiger doch noch sein Geld, oder zumindest einen Teil davon, erhält. Kann der Schuldner im Zuge der Zwangsvollstreckung auch nicht bezahlen, muss er eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der er bestätigt, dass bei ihm kein Geld vorhanden ist und er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Weigert sich der Schuldner, diese eidesstattliche Versicherung abzugeben, kann es zu einem Haftbefehl gegen ihn kommen. Alle diese Maßnahmen, also mehrere wirkungslose Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und gegebenenfalls ein Haftbefehl werden als negative Einträge in der Schufa vermerkt. Weitere negative Einträge sind zum Beispiel eine Privatinsolvenz oder die Abweisung beziehungsweise Einstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse. Ein negativer Schufa-Eintrag führt in der Regel dazu, dass der Schuldner keinen weiteren Kredit mehr erhält. Es wird ihm auch erschwert, einen Handyvertrag abzuschließen oder Waren auf Rechnung zu bestellen. In einigen Fällen lehnt auch ein Vermieter einen potenziellen Mieter wegen einer negativen Schufa ab. Doch alle Schufa-Einträge können nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht werden. Reguläre Anfragen sind schon nach einem Jahr nicht mehr in der Schufa zu sehen und ordnungsgemäß zurückgezahlte Darlehen, aufgelöste Bankkonten oder Insolvenzmerkmale werden nach drei Jahren gelöscht. Ein Vollstreckungsbescheid oder eine eidesstattliche Versicherung wird gelöscht, wenn die Forderungen des Gläubigers bezahlt worden sind und die Forderungen aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht entfernt wurden.Dieser Artikel wurde am 17.11.2011 von Kreditinform veröffentlicht.
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