Kein Kredit trotz Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung stellt das Ende eines Insolvenzverfahrens dar. Der Schuldner, der sich "wohlverhalten" hat, erhält eventuell noch offenstehende Schulden erlassen. Dazu gehört einiger Einsatz. So durften keine Schulden gemacht werden, der Schuldner musste sich nachhaltig um ein angemessenes Einkommen bemühen und alle Einkünfte über der Pfändungsfreigrenze an den Insolvenzverwalter abtreten. Im Grunde müsste so ein Mensch wieder als kreditwürdig gelten, dem ist aber nach Meinung der meisten Banken nicht so.Makel in der Schufa bleibt
Die Restschuldbefreiung ersetzt als Eintrag in der Schufa den vorherigen Vermerk einer Insolvenz, und zwar für die kommenden drei Jahre bis zum Ende (31.12.) des letzten Jahres, unabhängig vom Beginn der Restschuldbefreiung. Dieser Eintrag stellt für die meisten potenziellen Kreditgeber quasi den gleichen Makel dar wie die vorherige Insolvenz. Es handelt sich offensichtlich um einen Schuldner, der seine Finanzen nicht im Griff hat, daher wird kein neuer Kredit vergeben. Von dieser regelmäßigen Betrachtung mag es Ausnahmen geben, sie sind aber selten. Das verbittert viele von der Insolvenz betroffene Menschen, weil es sich schließlich nach der Restschuldbefreiung allein um fehlendes Vertrauen handelt, während in der Insolvenzphase verständlicherweise kein Kredit vergeben werden kann. Der Gläubiger hätte schließlich bei einem insolventen Schuldner keine rechtliche Handhabe, die Schulden einzufordern beziehungsweise zu vollstrecken. Nach der Restschuldbefreiung wäre die Handhabe wieder da, man könnte so einem Menschen Kredit geben und die pünktliche Begleichung der Raten einfordern. Allein das Vertrauen ist grundlegend zerstört, weil in der Schufa immer noch der Eintrag über eine ehemalige Insolvenz existiert, nun in der Form der Restschuldbefreiung. Sollte eine Kreditanfrage gestellt und die übliche Schufa-Auskunft eingeholt werden, erfährt die Bank von der Restschuldbefreiung, mithin von einer kürzlich zurückliegenden Insolvenz, und verweigert in den meisten Fällen den Kredit. Der Eintrag bleibt bis zum Ende des dritten Kalenderjahres stehen. Wer also im Januar 2012 eine Restschuldbefreiung erhielt, muss mit dem entsprechenden Schufa-Eintrag bis zum 31.12.2015 leben.Wege zu einem Kredit während der Restschuldbefreiung
So schwer es fällt, den Fakt einzusehen: Ehemalige Schuldner sollten sich bei Beginn eines Privatinsolvenzverfahrens klar machen, dass in den nächsten zehn Jahren kaum mit einem Kredit von einer "normalen" deutschen Bank zu rechnen ist. Bei Regelinsolvenzverfahren von Firmen und Selbstständigen kann die Phase bis zur Restschuldbefreiung zwischen vier bis sechs Jahre dauern. Auch in diesen Fällen folgt danach der Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung. Selbstständige können also ab Antrag auf Regelinsolvenz voraussichtlich für mindestens sieben Jahre keinen Kredit aufnehmen. Wenn dennoch dringend Geld nach der Restschuldbefreiung benötigt wird, kann der Kredit ohne Schufa beantragt werden. Die Frage nach einer zurückliegenden Insolvenz taucht in den Selbstauskunftsbögen der Banken nicht auf. Dabei dürfte es sich allerdings höchstens um einen relativ kleinen Kredit handeln, es sei denn, die Einkünfte wären schon wieder unverhältnismäßig hoch.Dieser Artikel wurde am 05.08.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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