Infos zu Schufa Auskunft
Die Schufa hat in ihrer Datensammlung etwa drei Viertel aller Deutschen erfasst. Kreditgeber, Telekommunikationsunternehmen, Vermieter und Versandhäuser machen sich mithilfe dieser Daten ein Bild von ihren Kunden - und leiten neue Daten an die Schufa weiter. Seit April 2010 kann jeder Deutsche kontrollieren, was über ihn gespeichert ist. Die Korrektur der eigenen Daten Einmal jährlich ist die Schufa verpflichtet, jedem Bürger kostenlos Auskunft über seine Daten zu geben, über einen Online-Zugang (einmalig 18,50 Euro) kann man sich die Daten auch ständig ansehen. Grundlage ist der § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Derzeit (Stand: Mai 2011) verfügt die Schufa über rund 440 Millionen Daten von etwa 65 Millionen Menschen. 100 Millionen mal jährlich wird nach diesen Daten gefragt. Ein Wunder ist das nicht, denn rund 6,5 Millionen Deutsche, also 10 Prozent der bei der Schufa Eingetragenen, gelten als überschuldet. Die Neugier, was die Schufa über einen weiß, ist relativ groß: Anfang des Jahres 2011 hatten laut Auskunft von Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer 450.000 Bürger ihr Recht auf kostenfreie Auskunft wahrgenommen. Die Auskunft gab es schon immer, nur war sie früher kostenpflichtig. Seit der Verpflichtung, sie auch kostenlos zu gewähren, sind die Anfragen um etwa 40 Prozent gestiegen. Die Neugier der Bürger hat einen handfesten Hintergrund: Die Daten sind nicht durchweg korrekt, sogar viel weniger, als man gern geglaubt hätte. Denn 4.000 Bürger rufen täglich an, um eine Korrektur ihrer Daten zu verlangen - und ein Drittel von ihnen zu Recht. Das sind die Aussagen der Schufa. Meistens sind noch Konten oder Kreditkarten gespeichert, die nicht mehr existieren. Woher die Schufa ihre Daten erhält Für die Schufa gibt es zwei Wege, an Informationen zu gelangen: Sie kann diese aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen wie Insolvenzmeldungen oder Bekanntmachungen über eidesstattliche Versicherungen selbst recherchieren. Das macht aber den weitaus geringsten Teil ihrer Datenschätze aus, höchstens 10 Prozent. Der größere Teil kommt von den Bürgern selbst, die bei der Aufnahme eines Kredites oder dem Abschluss eines Handyvertrages die sogenannte Schufa-Klausel unterschrieben und damit ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erteilt haben. Wenn Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden, meldet der Gläubiger diesen Vorgang nach mehreren erfolglosen Mahnungen der Schufa - das sind die gefürchteten Negativ-Einträge, im Volksmund "Schufa-Eintrag" genannt. Wird die Forderung beglichen, werden sie drei Jahre später gelöscht, so wie jeder anstandslos abbezahlte Kredit auch (untitulierte Forderungen unter 1.000,- Euro: umgehend, bei Minderjährigen: nach 1 Monat). Um die eigenen Daten einzusehen, kann man sich bei der Schufa selbst ein Formular herunterladen.Dieser Artikel wurde am 16.05.2011 von Kreditinform veröffentlicht.
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