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Eröffnung von Konten bei negativer Schufa-Auskunft

Wer bei einer Bank ein Girokonto eröffnen möchte, obwohl er einen negativen Schufa-Eintrag hat, wird möglicherweise trotz einer Verbesserung der Gesetzeslage auf Probleme stoßen. Trotzdem ist Holland nicht unbedingt in Not. Im Internet finden sich Banken, die auch trotz negativer Schufa-Auskunft eine Kontoeröffnung ermöglichen. Man verweist beispielsweise auf preiswerte Kreditkarten, die eine Kontofunktion haben. Damit hat man Zugriff auf ein Onlinekonto, das man wie ein Girokonto nutzen kann. Im Internet finden sich Vergleiche solcher Banken. An den sehr unterschiedlichen Konditionen solcher Banken erkennt man aber bereits, dass man hier besser genauer hinsieht.

Ohne Girokonto sieht die Welt plötzlich ganz anders aus. Mietabbuchungen, Ratenzahlungen für Strom und Wasser, Sozialhilfeauszahlungen und Gehaltsüberweisungen sind von der Existenz eines Girokontos abhängig. Hat einem die Hausbank das Konto aber wegen nicht abgezahlter Kreditraten oder Pfändung das Girokonto gekündigt, sieht man alt aus. Noch vor wenigen Jahren konnte man in so einer Lage kein neues Giro-Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Sparkassen jedoch waren dazu verpflichtet. Heute bietet auch jede Bank das so genannte Jedermannkonto an, dessen Einführung 1996 eine finanzielle Diskriminierung in Not geratener Menschen verhindern sollte. Bei Kontopfändungen oder einem Negativeintrag in der Schufa kann man also heutzutage sehr wohl ein Konto eröffnen. Schlecht ist es darum allerdings bestellt, wenn man im Antrag falsche Angaben macht oder sich mit Geldwäsche und anderen kriminellen Machenschaften befasst. Dann kann die Bank das Girokonto ebenso wie das Jedermannkonto jederzeit kündigen.

Ein Jedermannkonto ist nur ohne Dispositionskredit und Kreditkarte zu führen. Man erhält eine so genannte Bankkarte, mit der man nur bei entsprechender Kontodeckung Bargeld abheben kann. Beim Einkaufen bezahlen kann man mit dieser Karte aber nicht. Sofern das Jedermannkonto immer genügend gedeckt ist, ist alles bestens. Man sollte sich also um regelmäßige Geldeingänge bemühen. Überziehen kann man Jedermannkonten grundsätzlich nicht. Prinzipiell gibt es also für die Banken keinen Grund, die Eröffnung eines Jedermannkontos bei negativer Schufa-Auskunft abzulehnen. Trotzdem halten es manche Banken so. In diesem Fall ist der Gang zum Schuldnerberater oder Anwalt sinnvoll, denn er kann die Bank besser davon überzeugen, dass Sie mit Hilfe anderer Ihre finanziellen Probleme in absehbarer Zeit lösen werden. Da heute viele Menschen verschuldet oder unverschuldet in finanzielle Not geraten und dies angesichts von Mangelvorsorge im Alter auch zukünftig ein Thema bleibt, müssen die Betroffenen faire Chancen zum finanziellen Überleben erhalten.

Dieser Artikel wurde am 29.08.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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