Dispo beantragen lassen
Kontoinhaber, die über ein Girokonto, auch Kontokorrentkonto, laufendes Konto oder Haushaltskonto genannt, verfügen, können unter bestimmte Voraussetzungen einen Dispo beantragen. Dispo ist die umgangssprachliche Abkürzung für einen Dispositionskredit, der auch den Namen Kontokorrentkredit trägt. Die ersten Dispos wurden von den Banken und Sparkassen in Deutschland im Jahr 1968 eingeführt. Es handelt sich bei einem Dispo um die Möglichkeit, das Girokonto bis zu einem von der Bank eingeräumten Höchstbetrag zu überziehen. Der Kontoinhaber hat also mehr Geld für den Zahlungsverkehr zu Verfügung. Für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites müssen die Kontoinhaber Zinsen bezahlen. Ein Kontoinhaber kann eine Überweisung zulasten seines Girokontos in Auftrag geben oder er kann einem Zahlungsempfänger im Rahmen des Lastschriftverfahrens eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung bestimmter Beträge von seinem Konto erteilen. In beiden Fällen muss das Konto über ein ausreichendes Kontoguthaben verfügen, sonst kann die kontoführende Bank die Ausführung der Zahlungen verweigern. Viele Banken räumen ihren Kunden aber einen Dispo ein, sodass das Konto einen Sollsaldo aufweisen kann. Wenn der Kontoinhaber einen Dispo für sein Girokonto beantragen möchte, muss er in der Regel schon seit einigen Monaten Kunde der Bank sein. Außerdem prüft die Bank, ob regelmäßig feste Geldeingänge auf dem Konto zu verzeichnen sind. Bei den Geldeingängen kann es sich um ein Gehalt, um eine Rente oder um Unterhaltszahlungen handeln. Auch Eingänge von weiteren Sozialgeldern, wie zum Beispiel Leistungen nach Hartz IV, werden von vielen Banken als regelmäßige Zahlungseingänge akzeptiert. Bei den meisten Banken beträgt die Höchstgrenze für einen Dispo etwa das Doppelte bis zum Dreifachen des regelmäßigen Zahlungseingangs. Bei manchen Banken muss der Dispo nicht durch den Kontoinhaber beantragt werden, sondern die Bank räumt nach den ersten regelmäßigen Zahlungseingängen von sich aus einen Dispo ein. Der Kunde erhält entweder ein entsprechendes Informationsschreiben oder er wird auf seinem Kontoauszug über die Überziehungsmöglichkeit informiert. Der Kontoinhaber muss für die Inanspruchnahme des Dispos Zinsen zahlen. Die Zinsberechnung erfolgt in der Regel alle drei Monate, jeweils zum Ende eines Quartals. Die Zinsen werden dem Girokonto belastet und erhöhen den Sollsaldo. Der Kontoinhaber kann einen Dispo jederzeit durch Einzahlung des Sollsaldos ausgleichen. Die Sollzinsen werden dann nur bis zu dem Tag berechnet, an dem das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Die Belastung der Zinsen erfolgt aber trotzdem erst zum Quartalsende. Weil die Zinsen für einen Dispokredit über den Zinsen für einen Ratenkredit liegen, sollte der Dispo immer nur für kurzfristige Zahlungen in Anspruch genommen werden. Wenn die Bank eine Kontoüberziehung über den eingeräumten Dispo hinaus duldet, muss der Kontoinhaber zusätzliche Überziehungszinsen zahlen.Dieser Artikel wurde am 06.08.2012 von Kreditinform veröffentlicht.
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