Bonitätsindex
Kredit bedeutet so viel wie "das leihweise Anvertraute". Die Kreditwirtschaft ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld oder Sachgütern an Privatpersonen oder Unternehmen, wirtschaftlich der Tausch von Gegenwartsgütern gegen Zukunftsgüter zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer, wobei der Gläubiger auf die (vertraglich vereinbarte) künftige (Rück-)Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Schuldners vertraut (Darlehen). Die volkswirtschaftliche Funktion des Kredits liegt darin, viele einzelne, kleine Ersparnisse auf größere Finanzierungsprojekte zu konzentrieren. Das Entgelt für die Kreditgewährung ist der Zins. Vom Zins zu unterscheiden sind das Disagio und andere Vergütungen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung (zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungssprovisionen). Anbieter am Kreditmarkt sind vor allem Geschäftsbanken und sonstige Kreditvermittler sowie die Notenbank als Kreditgeber der Banken. Die größten Nachfrager sind dem Kreditvolumen nach Unternehmen und öffentliche Gebietskörperschaften. Ein Kreditgeschäft ist jedes Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen der eine Teil sofort, der andere erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten hat. Kreditgeschäfte der Banken lassen sich unterteilen in Geldleihgeschäfte, bei denen dem Kunden Bar- oder Buchgeld zur Verfügung gestellt wird, um Kreditleihgeschäfte, bei denen Banken durch die Übernahme von bedingten Zahlungsversprechen gegenüber Dritten ihren Ruf bzw. ihre Bonität zur Verfügung stellen. Rechtsgrundlage des Kreditgeschäftes ist zumeist der Kreditvertrag (Darlehensvertrag bzw. Kaufvertrag unter Stundung des Kaufpreises). Der Kreditnehmer verpflichtet sich unter anderem zur rechtzeitigen Rück- und Zinszahlung. Die genauen Vorschriften sind im Verbraucherkreditgesetz niedergelegt. Risikoabsicherung: Das Kreditgeschäft ist der wichtigste Geschäftszweig der Kreditinstitute. Etwa drei Viertel der Erträge einer Bank sind Zinserträge aus dem Kreditgeschäft. Es birgt allerdings auch die größten Verlustgefahren (zum Beispiel zeitliche und betragsmäßige Abweichungen der Zins- und Tilgungszahlungen, Zinsänderungen während der Laufzeit), die die Banken mit verschiedenen Maßnahmen der Kreditpolitik in engen Grenzen zu halten suchen. Bezogen auf den einzelnen Kredit sind dies sorgfältige Prüfung des Kreditantrags (Kreditwürdigkeit), Kreditprüfung während der Laufzeit (Kreditüberwachung, Kreditkontrolle), Besicherung des Kredits (Kreditsicherheit), Begrenzung der Kreditlinien, Konsortialkredite. Maßnahmen der allgemeinen Risikopolitik sind u.a. die Risikoverteilung (sachliche, personelle, zeitliche Streuung), die Risikoabwälzung (zum Beispiel durch Kreditversicherungen), die Bildung von Rücklagen und die Mitgliedschaft in Fonds zur Einlagensicherung. Weiterhin wird die Kreditgewährung der Banken durch staatliche Instituionen der Bankenaufsicht kontrolliert. Nach dem Verwendungszweck werden neben Hypothekenkrediten Konsumentenkredite zur Anschaffung von Konsumgütern und Produzentenkredite für die Erstellung und den Betrieb von Produktionsanlagen unterschieden. Hinzu treten Überbrückungskredite für plötzlich auftretende Finanzierungslücken.Dieser Artikel wurde am 29.03.2011 von Kreditinform veröffentlicht.
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