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Auto Finanzierung mit Bürge

Die Anschaffung eines neuen Autos markiert in manchmal problematischer Weise zweierlei zugleich. Zum einen ist ein fahrbarer Untersatz gerade in ländlichen Gebieten oftmals eine schlichte Notwendigkeit, um bspw. einer geregelten Arbeit nachgehen zu können oder in größerem Umfang Einkäufe zu transportieren. Die öffentlichen Verkehrsmittel alleine garantieren nicht die notwendige Flexibilität und sind nicht auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Auf der anderen Seite bedeutet der Kauf eines Autos aber nicht selten zugleich eine Luxusinvestition, da die Kosten für seine Anschaffung zügig in den vierstelligen Bereich hineinreichen und dementsprechend eine erhebliche Summe in Rede steht. Beides zusammen, die Notwendigkeit und der signifikante finanzielle Faktor, macht die Finanzierung des Kaufes für den Interessenten bisweilen zu einem relativ schwierigen Unterfangen.

Auch auf der Seite von Veräußerern von Fahrzeugen herrscht nicht selten eine gewisse Unsicherheit vor. Viele gewerbliche Händler, aber auch private Verkäufer, haben bereits die Erfahrung gemacht, wie langwierig und lästig es sein kann, zahlungsunwilligen oder insolventen Kunden nachzustellen und sich um die Eintreibung des Geldes zu bemühen. Zumal in der Regel ein Kaufpreis von mehreren tausend Euro im Raum steht, erlangt die Frage der Finanzierung auch aus der Sicht des Verkäufers eine überragend wichtige, in ihrer Bedeutung absolut zentrale Rolle.

Deshalb wird seitens der Verkäufer oftmals darauf bestanden, dass der Käufer eines PKW die Bezahlung seiner neuen Errungenschaft dadurch absichert, dass ihm ein Bürge zur Seite steht und ihm Sicherheit leistet. Freilich gilt dies nur für die Fälle, in denen der Kaufpreis vom Erwerber nicht ad hoc beglichen wird. Denn in jenem Fall wäre eine weitergehende Absicherung der Transaktion obsolet. Wenn und soweit aber eine ratenweise Zahlung des Kaufpreises oder zumindest dessen Stundung zwischen den Parteien vereinbart wird, erlangt das Sicherungsmittel der Bürgschaft Relevanz und kann zum Tragen kommen.

Unser Tipp

Sinn und Zweck der Bürgschaft ist dabei, dem Vertragspartner des Käufers eine Sicherheit für den Fall zu bieten, dass der Erwerber seinen vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten nicht nachkommt. Dies bedeutet, dass der Bürger dann von jeglichen Verpflichtungen freigestellt ist, wenn - wie es im Regelfall ja auch geschieht - der Käufer seine Raten fristgemäß und vollständig abbezahlt. Unterbleibt dies jedoch, weil der Käufer z.B. in einen länger andauernden Verzug mit der Zahlung gelangt, so kann sich der Verkäufer an den Bürgen wenden und nunmehr von ihm die Finanzierung des Autos verlangen. Dazu wäre von Gesetzes wegen grundsätzlich erforderlich, dass zunächst ein Prozess gegen den Käufer des Autos vor dem Zivilgericht ohne Erfolg durchgeführt wird. Dies ist jedoch bei der in der Praxis mit guten Gründen absolut üblichen, so genannten "selbstschuldnerischen Bürgschaft" ausgeschlossen. Hier kann sich der Verkäufer sofort und unverzüglich an den Bürgen wenden und von ihm Zahlung verlangen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Aus diesem Grunde steigen die Chancen darauf, einen PKW ratenweise abbezahlen zu können, ganz erheblich, wenn man beim Autokauf einen Bürgen als Sicherheit vorweisen kann.

Dieser Artikel wurde am 14.01.2012 von Kreditinform veröffentlicht.

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