Mietkaution
In der Regel verlangt der Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung eine Kaution in der Höhe von bis zu drei Nettomonatsmieten, das heißt jeweils die Kaltmiete ohne Nebenkosten. Der Vermieter ist verpflichtet, jede Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Sparkasse oder Bank auf einem Sonderkonto anzulegen - zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Diese Kaution muss er dem Mieter bei Beendigung des Mitverhältnisses innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen, sofern keine Forderungen gegen den Mieter bestehen. Die Zinsen daraus stehen ebenfalls dem Mieter zu. Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auszugs in der Regel noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, berechtigt den Vermieter nicht dazu, bis zur Schlussabrechnung die gesamte Kaution einzubehalten, höchstens einen Teil davon, der den vergangenen Nachzahlungsforderungen entspricht.
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