Ihr Kredit steht bereit!

Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Kreditangebot an (auf den Button klicken):

Jetzt bestes Kreditangebot anfordern »
 
  • Individuelle Kredithöhe
  • Schnell & diskret
  • Top Konditionen
  • Auch ohne Schufa
  • Keine Vorkosten
  • Seit mehr als 40 Jahren
 

Geschäftsfähigkeit

Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig. Das heißt, von ihnen eingegangene Verpflichtungen sind nichtig. Nimmt zum Beispiel ein Sechsjähriger Geld aus dem Portemonnaie der Mutter und kauft davon z.B. Spielkarten, dann haben die Eltern das Recht, den Gegenstand zurückzugeben und das Geld zurück zu verlangen.

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können das Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich genehmigen.

Ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Verträge jeder Art abgeschlossen werden können. Für die sich daraus ergebenden Folgen ist die Person voll verantwortlich, sowohl was die Rechte als auch die aus dem Geschäft resultierenden Pflichten angeht.

Unser Tipp

Artikel bewerten:
Hinweise zum Datenschutz

38 Bewertungen (Ø 4.1 von 5.0)

Artikel weiterempfehlen:
Share
Tweet
+1