Darlehen (Kredit)
Das Darlehen ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und -nehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrages zuzüglich der vereinbarten Zinsen und Kosten des Darlehens (§ 488 BGB). Das Schuldrecht im BGB unterscheidet dabei u.a. zwischen Überziehungskrediten (§ 493 BGB) und Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 BGB). Auch Finanzierungshilfen (z.B. Leasing, Teilzahlungsgeschäfte, § 499 BGB) mit Verbrauchern und Ratenlieferungsverträge (§ 505 BGB) werden vom Darlehensrecht im BGB umfasst. Das Wort Kredit ist lateinischen Ursprungs (Credereh). Übersetzt bedeutet “credere” jemandem zu glauben oder Vertrauen zu schenken. Ein weiterer Begriff für dieselbe Sache ist Darlehen. Unter einem Kredit oder Darlehen versteht man die Überlassung von Geld auf Zeit gegen Zahlung eines Zinses. Im Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Betrag zuzüglich der vereinbarten Zinsen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Man unterscheidet im Wirtschaftsleben Kredite anhand der Laufzeit, der Höhe, der Art der Bereitstellung, des Kreditgebers oder auch anhand der Verwendung. Als Privatkunde begegnet man in der Regel folgenden Darlehens- oder Kreditformen: Dispositionskredit, Ratenkredit oder auch Konsum-, Konsumenten- oder Privatdarlehen. Folgende Details gehören in einen Kredit- oder Darlehensvertrag: Höhe des Kreditbetrags, Laufzeit und Rückzahlungsvereinbarungen, Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren, Sicherstellung für den Kreditgeber. Je nach Darlehensart wird der gesamte Betrag entweder am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt, oder man zahlt den Betrag in Raten ab. Dabei gibt es zwei Varianten: 1. Die Raten sind gleich bleibend, dann ist der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch. 2. Die Raten werden immer niedriger, dann bleibt die Tilgung während der Laufzeit konstant und die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet.
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